Gründungszuschuss! Was? Wie? Warum?

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist für Bezieher von ALG 1 eine gute Möglichkeit in den ersten Monaten in der Selbständigkeit noch Leistungen von der Arbeitsagentur zu erhalten. Der Gründungszuschuss setzt sich zusammen aus 100% Deines ALG 1 Betrags und zusätzlich 300 Euro um die Kosten Deiner Sozialversicherungsbeiträge (z.B. Krankenkasse) zu decken.

Wie läuft die Antragstellung?

Im Erstgespräch mit der Arbeitsagentur ansprechen, dass eine selbständige Tätigkeit aufgenommen wird. Dann bekommt man einen Antrag auf Gründungszuschuss. Diesen muss man dann zusammen mit einem individuellen Businessplan, einer Tragfähigkeitsbescheinigung und dem Antrag bei der Arbeitsagentur einreichen.

Hinweis: Manche Arbeitsagenturen agieren mit der Bewilligung von Gründungszuschüssen sehr restriktiv. Nicht gleich abwimmeln lassen, sondern Argumente sammeln, um die Arbeitsagentur von der Notwendigkeit der Bewilligung eines Gründungszuschusses zu überzeugen. Ich betreue ständig angehende Gründer die einen Gründungszuschuss beantragen wollen und habe viel Erfahrung in der Argumentation und der Antragstellung.

Warum soll ich einen Gründungszuschuss beantragen?

Die meisten neu gegründeten Unternehmen benötigen eine Anlaufzeit bis erste Umsätze erzielt werden können und ein Kundenstamm aufgebaut ist. Um den Druck die privaten Lebenshaltungskosten sofort aus den Einnahmen seines Unternehmens decken zu können herauszunehmen, hilft der Gründungszuschuss enorm. Unter finanziellem Druck kann kein Unternehmen erfolgreich aufgebaut werden.    

Für Fragen rund um den Gründungszuschuss könnt Ihr Euch gerne bei mir melden. Gerne unterstütze ich bei der Erstellung Deines individuellen Businessplans und im Antragsprozess zum Gründungszuschuss.

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