Wir lösen Deinen AVGS-Gutschein ein!
AGVS-Gutscheine dienen als Förderungs-Gutscheine für Arbeitssuchende und sind eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit. Diese Maßnahme soll dabei helfen, Dich fit für den Schritt in die Selbständigkeit zu machen.
Wie beantragst Du den Gutschein?
Den Antrag kannst Du beim jeweiligen Leistungsträger – Jobcenter oder Agentur für Arbeit- persönlich, am Telefon, Mail oder per Fax beantragen. Ein Antragsformular und weitere Informationen können wir Dir zur Verfügung stellen.
Wer kann einen AVGS-Gutschein einlösen?
Der AVGS-Gutschein richtet sich an:
- alle die als “arbeitslos” gemeldet sind und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
- alle die mindestens 6-Wochen in den letzten 3 Monaten arbeitslos waren
- alle Antragsteller die bisher nicht vermittelt wurden
- alle die einen Anspruch nach ALG 2 (Kündigung seitens des Arbeitgebers wurde bereits ausgesprochen) haben
Die Dauer und der Ort werden hierbei von den Arbeitsagenturen oder Jobcentern festgelegt. Die Inhalte des Coachings stimmen wir im Rahmen des Antragsprozesses mit Dir ab.
Welche Kosten entstehen?
Das Beste ist, für Dich entstehen keine Kosten. Du kommst in den Genuss einer kostenlosen Beratung bzw. eines kostenlosen Coachings, denn alle Kosten werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Im Rahmen der Maßnahme, können je nach Deiner Vorqualifikation, nahezu alle wichtigen Themen rund um Deine Selbständigkeit besprochen, sowie Dein individueller Businessplan erstellt werden.
Wie lange dauert die Maßnahme?
AVGS-Gutscheine für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit können für bis zu 120 Zeiteinheiten, das entspricht 90 Stunden, ausgestellt werden. Die Dauer beschränkt sich auf sechs bis maximal zwölf Wochen und muss vor dem Start des Coachings bewilligt werden.
Wo kannst du den AVGS-Gutschein einlösen?
Unter anderem bei uns 🙂
Wir freuen uns darauf auch Dich bald auf Deinem Weg aus der Arbeitslosigkeit begleiten zu dürfen. Wenn Du Fragen rund um die Themen AVGS-Gutschein und Gründung aus der Arbeitslosigkeit hast, dann kannst Du Dich gerne bei uns melden. Du kannst Dich aber auch gerne in Deiner Arbeitsagentur oder dem für Dich zuständigen Jobcenter informieren!